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   BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00   

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https://dejure.org/2000,13607
BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00 (https://dejure.org/2000,13607)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2000 - 9 B 150.00 (https://dejure.org/2000,13607)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2000 - 9 B 150.00 (https://dejure.org/2000,13607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers als Revisionszulassungsgrund - Antrag auf Einführung neuester Erkenntnismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00
    Das Berufungsgericht hätte ihn nämlich - entsprechend der Ankündigung im (erneuten) Anhörungsschreiben vom 25. Oktober 1999, trotz des förmlichen Beweisantrags auf der Grundlage aller nunmehr eingeführten Erkenntnisse zu entscheiden - jedenfalls mit der Begründung einer bereits hinreichend vorhandenen Beweisgrundlage nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO analog oder wegen eigener, aus den vorhandenen Erkenntnismitteln geschöpfter Sachkunde zurückweisen dürfen (vgl. zuletzt etwa die Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00
    Das Berufungsgericht hätte ihn nämlich - entsprechend der Ankündigung im (erneuten) Anhörungsschreiben vom 25. Oktober 1999, trotz des förmlichen Beweisantrags auf der Grundlage aller nunmehr eingeführten Erkenntnisse zu entscheiden - jedenfalls mit der Begründung einer bereits hinreichend vorhandenen Beweisgrundlage nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO analog oder wegen eigener, aus den vorhandenen Erkenntnismitteln geschöpfter Sachkunde zurückweisen dürfen (vgl. zuletzt etwa die Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00
    Das Berufungsgericht hätte ihn nämlich - entsprechend der Ankündigung im (erneuten) Anhörungsschreiben vom 25. Oktober 1999, trotz des förmlichen Beweisantrags auf der Grundlage aller nunmehr eingeführten Erkenntnisse zu entscheiden - jedenfalls mit der Begründung einer bereits hinreichend vorhandenen Beweisgrundlage nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO analog oder wegen eigener, aus den vorhandenen Erkenntnismitteln geschöpfter Sachkunde zurückweisen dürfen (vgl. zuletzt etwa die Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - ; jeweils m.w.N.).
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